Umsetzung der GOBD Richtlinien in der I-Line 6




Als Anwender sind Sie verantwortlich für die gesetzeskonforme Umsetzung in Ihrem Unternehmen. 


Um Sie hierin größtmöglich zu unterstützen, besitzt die I-Line 6 Zusatzfunktionen, mit denen Sie die GoBD-Vorgaben ohne großen administrativen Aufwand umsetzen können. 

Dazu gehört eine revisionssichere Archivierung aller buchungsrelevanten Belege. Dies geschieht automatisch im Hintergrund und stört in keiner Weise Ihren normalen Betriebsablauf. 

Sie selbst und natürlich die Betriebsprüfer erhalten einfachen Zugriff auf alle archivierten Belege durch I-Line 6 Standardfunktionen. 

Es werden vorhandene Standard-Formulare zur Belegsuche und Ansicht genutzt, wodurch Sie quasi keine bis sehr geringe Einarbeitungszeit benötigen



Folgende Kapitel betreffen die Umsetzung der GOBD.


1. Zugangs-und Zugriffsberechtigungskontrollen

2. Funktionstrennungen 

3. Erfassungs- und Eingabekontrollen

4. Unveränderbarkeit buchungsrelevanter Belege 

5. Verarbeitungskontrollen

6. Abstimmungskontrollen

7. Plausibiliätskontrollen

8. Vollständigkeitskontrollen

9. Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte

    Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten.




1. Die I-Line 6 verfügt über ein umfangreiches Rechtesystem, welches über die Zuordnung von Usern zu Gruppen Berechtigungen bis in einzelne Felder

    auf Formularebene vergeben oder sperren kann .  



 

    


2. Es können gruppenbezogen eigene Menues zugeordnet werden (z. Bsp. nur Zugriff auf Lagermenue für Lageristen), 

    wodurch eine klare Funktionstrennung gewährleistet ist.

    Einzelnen Mitarbeiter können auch mehrere Menues zugeordnet werden (z. Bsp. Lager und Inventur).  




3. Bei der Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten wird überprüft, ob alle zur Erfüllung der GOBD notwendigen Daten 

    vorhanden sind.






4. Die Unveränderbarkeit buchungsrelevanter Belege wie Rechnungen, Lieferscheine Gutschriften etc. ist in der 

    I-Line 6 so gelöst, dass als gedruckt gekennzeichnete Belege zwar noch bearbeitet werden können, 

    dabei das "Druckdatum" aber wieder zurückgesetzt (gelöscht) wird. Dabei wird vom Ursprungsbeleg eine Kopie im System unter dem 

    Menuepunkt "Archivierte Belege" abgelegt, so dass über eine chronologische Abfolge der angelegten Kopien jeder Änderung dokumentiert wird. 

    Nach Übergabe der Belege in die Buchhaltung, werden diese als "Erledigt" gekennzeichnet und können nachträglich nicht mehr verändert oder bearbeitet werden.